Transportvereinbarungen

Vertragsmodalitäten bzw. Bedingungen zum beiliegenden Transportauftrag

Sie übernehmen nachstehende Partien in unserem Namen gemäß bereits zuvor mit Ihnen vereinbarten Frachtvereinbarungen: 

ATTENTION: We work with credit note procedures. Delivery notes and invoices can, however, still be sent to abl@byload.de

Wir arbeiten ausschließlich im Gutschriftsverfahren. Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Transportauftrag dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden. Zahlungen erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftragnehmer. Anderslautende Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form von beiden Seiten bestätigt werden. 

Ablieferbelege sind binnen 10 Werktagen digital an abl@byload.de zu senden. Sollten die Ablieferbelege nicht innerhalb der Frist von 10 Werktagen übersendet werden, wird ein Abschlag von 50 EUR (netto) auf den vereinbarten Frachtpreis vorgenommen. 
Originale CMR (Ablieferquittungen) sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren und nach Anforderung an uns zu senden. 

Zahlungsziel: 45 Tage nach Rechnungseingang 

Den vorliegenden Ladeauftrag erteilen wir Ihnen ausschließlich zu obigen bzw. nachstehenden Bedingungen, wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass allenfalls in Ihrer Auftragsbestätigung beinhaltete Bedingungen von uns nicht akzeptiert werden und somit für den Fall der Durchführung des Ladeauftrages durch Sie nicht Bestandteile des Frachtvertrages werden.

Fälligkeit des Frachtentgelts erfolgt nach Vorlage sämtlicher prüffähiger Beförderungsdokumente, insbesondere Ablieferbelege mit Datum, Unterschrift (Name auch in Klarschrift), Stempel, Uhrzeit, Frachtbrief, Kopie des Transportauftrages, Paletten tausch Quittungen von Versender/Empfänger, etc.

I. Kontrollpflicht 
Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die übernommene Stückzahl im Frachtbrief zu bestätigen. Die von Ihnen erteilte Quittung ist rechtlich bindend. Soweit bei Übernahme der Ware Beschädigungen erkennbar sind, ist eine entsprechende Abschreibung im Frachtbrief vorzunehmen und von der verantwortlichen Person an der Ladestelle gegenzeichnen zu lassen. 

II. Lademittel/-tausch 

Sofern Europaletten übernommen werden, sind die Aufwendungen zum Paletten tausch mit der vereinbarten Frachtrate abgegolten. Ist dies nicht möglich, so müssen die Europaletten in gleicher Art und Güte binnen 10 Werktagen, beginnend mit dem Tag der Übernahme an die Stelle der Übernahme zurückgeführt werden. Europaletten müssen beim Paletten tausch Qualitätsklassen A oder B entsprechen.Befindet sich der Auftragnehmer nach Ablauf der oben genannten Frist in Verzug, so wird automatisch Schadenersatz in Höhe von 19,50 € / netto pro nicht getauschter Europalette sowie einmalig 25,00 € / netto Bearbeitungsgebühr berechnet. Europaletten, die nach Fristablauf zurückgeführt werden, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet.

Paletten scheine müssen einzeln unter Angabe unserer Tournummer eingereicht werden. Der Auftragnehmer erkennt die Abrechnung der Lademittel durch uns als endgültig an. Frachtrechnungen und Paletten Rechnungen werden bei Zahlung verrechnet. Bei Aufrechnung der Paletten schuld mit den Frachtkosten kann sich der Auftragnehmer nicht auf § 19 ADSp berufen. Ein Nichttausch an der Entladestelle befreit den Frachtführer nicht von der Tauschpflicht an der Beladestelle. Sollte die Anzahl der Paletten vom Frachtauftrag abweichen, müssen diese trotzdem getauscht werden.

Sind beim Empfänger nicht genügend Tauschpaletten vorhanden, muss dies ausdrücklich am CMR-Frachtbrief sowie am Lademittelschein vermerkt sein und vom Empfänger mit Stempel, Unterschrift und Name in Blockschrift bestätigt werden (incl. Angabe des Grundes)!

Werden die Europaletten nicht wie vereinbart an die Ladestelle retourniert, sondern an einer alternativen Abladestelle, erlauben wir uns eine Gebühr in Höhe von 2,50€/ netto pro Europalette zzgl. 25,00 € netto Bearbeitungsgebühr zu erheben. Sollte an der alternativen Abladestelle, die Paletten beschädigt abgeliefert werden, können diese Paletten entweder, sofort wieder mitgenommen werden oder werden automatisch repariert wofür zusätzlich, 5,00€/ netto pro Europalette berechnet wird.

III. Ladungssicherung 
Die betriebssichere Verladung, sowie die vorschriftsgemäße Ladungssicherung durch den Auftragnehmer gilt ebenfalls als vereinbart. Nach Teilentladung ist die restliche Ladung erneut zu sichern. Der Frachtführer verpflichtet sich eine leere, saubere und geruchsneutrale Ladefläche zur Verfügung zu stellen, die sich in einem verkehrssicheren Zustand gemäß der StVo befindet. Der Frachtführer übernimmt die Be-/Entladung und Verzurrung bzw. die ausreichende Kontrolle. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausreichend Sicherungsmaterial (mindestens 17 Spanngurte-mindestens 300 daN STF pro Lademeter, 2 Spannlatten, Antirutschmatten, Plastikkantenschoner) mitzuführen, bei Fehlen werden diese berechnet. Wenn nicht anders vereinbart muss der LKW mit einer Bodenbelastung von mindestens 9 to/ m² staplerbefahrbar sein. 

IV. Frachtpapiere 
Alle nötigen Fracht- und Zolldokumente sind während des Transports mitzuführen bzw. gegebenenfalls durch Sie zu erstellen. Die ordnungsgemäße Übergabe der beförderten Güter an die jeweiligen Empfänger muss auf dem CMR-Frachtbrief und sofern vorgeschrieben, auf dem Kundenlieferschein dokumentiert werden. Die Bestätigung muss mindestens folgende Punkte enthalten: 

1. Unterschrift des Empfängers 
2. Datum + Anlieferuhrzeit (wenn eine Uhrzeit vereinbart ist) 
3. Stempel der Übernahmefirma - wenn nicht vorhanden, ist der Name des
Übernehmenden mit Blockbuchstaben zusätzlich anzuführen 

Sie haften für eine ordnungsgemäße Bestätigung des Empfängers auf diesen Ablieferbelegen. 
Bestätigte CMR-Frachtbriefe, Kundenlieferscheine, Lademittelbelege, zollamtliche Erledigungsnachweise übermitteln Sie uns auf Anfrage sofort, spät. aber 7 Tage nach Erfüllung des Vertrages. 

V. Auskunfts- und Mitteilungspflicht 
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anfrage von Byload GmbH über Sendungen, welche in deren Namen zugestellt oder abgeholt worden, Auskunft zu erteilen. 
2. Bei Problemen oder Verzögerungen ist ausschließlich Byload GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit evtl. Terminschwierigkeiten ausgeräumt werden können. 

VI. Termine und Fristen 
Vereinbarte Abholungs- und Liefertermine sind strikt zu beachten. Schäden bzw. Aufwendungen, die uns durch eine verspätete Ausführung entstehen, belasten wir unmittelbar an sie weiter. Bei Verzögerung jedweder Art haben Sie Unverzüglich den zuständigen Disponenten bei Byload GmbH zu informieren. 

VII. Kundenschutz / Geheimhaltung 
Absoluter aktiver und passiver Kundenschutz gilt als vereinbart. Sie verpflichten sich hiermit, es jetzt und in Zukunft zu unterlassen, mit den Kunden von Byload GmbH, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit für Byload GmbH bekannt werden, Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, für diese Transport-, Fracht- oder Speditionsgeschäfte durchzuführen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung zahlen Sie an Byload GmbH eine Vertragsstrafe von 35.000,00 € pro Einzelfall. Die Annahme eines Fortsetzungs-zusammenhangs wird ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Byload GmbH wird durch das vorstehende Vertragsstrafen-versprechen nicht ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Verstößen von Unternehmen, die mit dem Auftragnehmer rechtlich oder wirtschaftlich verbunden sind. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. 

VIII. Hindernisse/Standgeld 
Probleme bei Übernahme und Ablieferung, insb. falsche Verladung, Verspätung, Standzeiten, Überladung, Gewichtsdifferenzen, Fehlmengen und Ablieferungshindernisse, sind Byload GmbH umgehend zu melden. Kosten für Standgelder und Anschlussfrachten werden nur anerkannt, wenn Byload GmbH unmittelbar von dem Vorfall schriftlich informiert wird. Standgelder müssen durch Vorlage einer Bescheinigung auf dem Frachtbrief oder sonstiger Bescheinigung mit Datum, Uhrzeit der An- und Abfahrt, sowie Stempel und Unterschrift des Verursachers und Tachograph-Auszug nachgewiesen sein. Standzeiten bis zu 4 Stunden sind standgeldfrei, jede weitere wird mit 25,00 € / h beglichen. Eine Geltendmachung hat spätestens binnen drei Monaten nach Belieferung zu erfolgen. Danach ist eine Erstattung ausgeschlossen. 

Eine Zurückbehaltungs-/bzw. Pfandrecht wegen Standgeldern und etwaiger Weiterleitungsfrachten wird in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. 

IX. Versicherung 
Sie sind verpflichtet, die Haftung über eine Versicherung abzudecken und aufrecht zu erhalten. Die Deckungssumme beträgt mindestens EUR 2.500.000 je Schadensfall bei einem Auftraggeber. Die Deckungssumme je Schadensfall wird auf 7.500.000 EUR erhöht bei mehreren Auftraggebern. Die Versicherung der Frachtführerhaftung hat den Anforderungen der Pflichtversicherung zu entsprechen. Der Auftragnehmer hat für eine geeignete Versicherungsdeckung in der KFZ Haftpflichtversicherung, der Betriebshaftpflichtversicherung und der Güterschadenhaftpflichtversicherung zu sorgen. Sollte die jährliche Versicherungsleistung erschöpft sein, so ist der Frachtführer verpflichtet, sofern weiteren Versicherungsschutz einzudecken. Die Versicherungsbestätigung und der Nachweis der Prämienzahlung sind auf erste Anforderung vorzulegen. 

X. Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen 

Sie sind dafür verantwortlich, dass die für sein eigenes Fahrpersonal gültigen sozialrechtlichen, arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonst einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie versichern, dass Sie über den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach §§ 3,6 GüKG, n.F (Erlaubnis, EU-Lizenz, Drittlandgenehmigung, CEMT-Genehmigung) einzusetzen, das über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügt. 

Laut Verordnung 561/2006 über Lenk-u. Ruhezeiten für den Zeitraum der Beauftragung, hat das Fahrpersonal sich strikt daran zu halten. 

Sie bestätigen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern/innen den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt und dies auch regelmäßig überwacht. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass Spesen, Gratifikationen und zusätzliche Leistungen zu Mindestlohn auf den Mindestlohn nicht angerechnet werden, außer der Zweck der Leistung entspricht dem Charakter und dem Zweck des Mindestlohns und ist funktional gleichwertig. Sie bestätigen, dass Byload GmbH von allen finanziellen Schäden infolge Missachtungen des MiLOG und der gesetzlichen Vorgaben auf erstes Anfordern freistellt und auch die damit entstehenden Kosten für die Abwicklung solcher Vorgänge genauso übernimmt. 

XI. Allgemein 
Das eingesetzte Fahrzeug verfügt über einen sauberen, technischen einwandfreien Zustand. Für den Fall, dass das Fahrzeug vom Kunden aufgrund technischer Unzulänglichkeiten nicht beladen werden kann (z.B. Plane undicht, technische Mängel, Zustand der Ladefläche etc.) wird vom Frachtführer unverzüglich ein Ersatz-LKW gestellt. Auch darüber ist Byload GmbH sofort zu informieren. 

Umladung der in unserem Auftrag geladenen Sendungen ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung erlaubt. 

Sofern Ihr Unternehmen im Ausland ansässig ist und Sie für uns Transportleistungen im Binnenmarkt erbringen, müssen Sie folgenden Hinweis in Ihrer Rechnung aufnehmen: 

Das fakturierte Entgelt ist in Ihrem Land steuerpflichtig und von Ihnen gemäß § 13 b Absatz 2 UstG als Steuerschuldner zu versteuern. 

Bei internationalen Transporten wird eine Grundhaftung von 8,33 SZR/kg des Rohgewichtes nach Artikel 23 Nr. 3 CMR vereinbart. 
Bei nationalen Transporten wird eine Grundhaftung von 40 SZR/kg des Rohgewichtes nach § 449 II Satz 2 Ziffer 1 HGB vereinbart. 

Sie verpflichten sich, bei Einsatz von fremden Frachtführern die Ziffern I - X sowie die Vereinbarung betreffen der Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) aufgeführten Vorgaben im gleichen Umfang zu prüfen und einzuhalten. 

XII. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien gewollten Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt ebenso bei Vertragslücken. Sie halten die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen wie z. B.: DSGVO, MuSchuG und MiLoG ein. 

XIII. Rechtswahl/Gerichtsstand 
Deutsches Recht und Gerichtsstand Memmingen werden vereinbart. 
Byload GmbH | Parkweg 1a | 87719 Mindelheim | Ust.-Ident-Nr.: DE333908094 | Handelsregister-Nummer: HRB 18896